Unseren aktuellen Leistungskatalog und Preise finden Sie unter Downloads
Wir führen einen Erstbesuch zur Ermittlung Ihrer persönlichen Pflegesituation durch
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der
Pflegekasse übernommen)
Wir informieren Sie über Leistungen der Pflegeversicherung und
Krankenkassen
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der
Pflegekasse übernommen)
Wir stellen Ihnen eine Finanzierung auf und machen Ihnen ein
unverbindliches Pflegeangebot
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der
Pflegekasse übernommen)
Wir informieren Sie über unterstützende Leistungen wie Nachbarschaftshilfe
oder Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Wir beraten Sie auch telefonisch
Wir führen Kurse für Häusliche Pflege durch (Die Kosten übernimmt die Pflegekasse)
Wir führen Beratungsbesuche durch, laut Pflegeversicherungsgesetz, wenn Sie
die Pflege selbst organisiert haben (Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse)
Wir führen Pflegeschulungen in der Häuslichkeit durch
(Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse)
Wir arbeiten mit der Hospizgruppe “Iller-Weihung“
zusammen siehe unten oder www.hospizgruppe-iw.de
Fachliche Beratung
-
in der Inkontinenzversorgung
- bei der Auswahl von Hilfsmitteln
- zu Ernährungsfragen und bei Diabetes
- zu vorbeugenden Maßnahmen
Adressen von
-
Fußpflege
- Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie
- Wohnraumberatung
- Tagespflege,
Kurzzeitpflege, Pflegeheime
erhalten sie bei uns
Wir sind eine Gruppe speziell geschulter, ehrenamtlich arbeitender Frauen
und Männer. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Schwerkranke und sterbende
Menschen einfühlsam und mit Respekt zu begleiten.
Wenn Sie eine Hospizbegleitung wünschen, wird Sie zunächst unsere erfahrene
Einsatzleitung besuchen. Bei diesem ersten unverbindlichen Gespräch werden alle
Wünsche bezüglich der Hilfe besprochen.
Die HospizbegleiterInnen sind speziell für diesen Dienst ausgebildet und
erhalten regelmäßige Schulungen und Fortbildungen.
Nach einem ersten Kennenlernen entscheidet der betroffene Mensch und seine
Angehörigen über den Beginn der Begleitung. Während der ganzen Zeit
bleibt auch die Einsatzleitung Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
Ziel ist es, die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten und Beistand in der
Zeit des Abschiednehmens zu geben.
HospizbegleiterInnen sind für die PatienInnen da:
- Wir schenken Ihnen Zeit
und Aufmerksamkeit z.B. Gespräch, zuhören, vorlesen, Musik hören, Erinnerungen
aufleben lassen, singen, beten, schweigen, sind offen für religiöse/
spirituelle Angebote….
- Pflegerische und
hauswirtschaftliche Leistungen werden von uns nicht übernommen, jedoch kleine
Handreichungen wie: Essen und Trinken anreichen, Mund befeuchten, beruhigende
Einreibungen und Erfrischungen
- Nachtwachen sind bei
Bedarf möglich
- Wir halten uns an die
Schweigepflicht und arbeiten unentgeltlich.
HospizbegleiterInnen entlasten und unterstützen die Angehörigen, Freunde
und nahestehenden Personen
- lösen sie am Krankenbett
ab
- geben Ihnen Zeit für
eigene Bedürfnisse (Erholung, Erledigungen etc.)
- hören zu
- helfen beim
Abschiednehmen
Die Hospizgruppe arbeitet eng mit anderen Sozialen Diensten zusammen, z.B.
mit ambulanten Pflegediensten, Hausärzten, Brückenpflege, Palliativstationen…
Zum Angebot der Hospizgruppe Iller-Weihung gehört auch die Trauerbegleitung.
Trauercafe “ Wege“
jeweils am 2. Freitag im Monat in den Räumen der Sozialstation
Iller-Weihung von
15 - 17 Uhr. Einzelbegleitung und Fahrdienst sind auf Wunsch möglich.
Kontakt Hospizgruppe Iller-Weihung: Bettina Müller 0174-2006689/ b.mueller@sozialstation-iller-weihung.de
Wenn Sie unsere ehrenamtliche Arbeit unterstützen möchten, sind wir über
eine Spende sehr dankbar.
- Ganzkörperpflege
/ Baden / Duschen
- Kleine Körperpflege / „Das etwas kleinere
Programm“
- Aus dem Bett
oder ins Bett / An und Auskleiden
- Hilfe beim
„großen“ und „kleinen“ Geschäft
- Lagerung im Bett
oder Rollstuhl
- Mobilisation /
Fördern der Beweglichkeit
- Hilfestellung
beim Verlassen der Wohnung
Hilfen beim Essen
-
Richten von
Frühstück oder Abendessen
- Essen eingeben
- Verabreichen von
Sondennahrung
- Hilfe beim Kochen und bei der Hauswirtschaft
- Zubereiten einer
einfachen Mahlzeit
- Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit (Frühstück oder
Abendessen) oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
- Anrichten und Tisch decken
- Aufräumen und spülen auf
die Mahlzeit bezogen
- Kochen einer Mahlzeit
- Einkaufen
- Wohnungsreinigung
und Wäschepflege
- Bett beziehen
- Beheizen
Erst-/Folgebesuch (
auch bei Entlastungsleistungen)
-
Beginn der Erstellung
einer Informationssammlung
- Feststellung des
individuellen Hilfe- und Pflegebedarfes
- Information über das
Leistungs- und Vergütungssystem
- Beratung über
Leistungen und Erstellen eines Pflegeangebotes
- Beratung über Inhalt
und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages
- Beratung über
Wohnraumanpassung und Hilfsmittel
Folgebesuch
-
Anpassung der
Pflegeplanung
- Beratung über
Leistungen, Prophylaxen oder Wohnraumanpassung
- Erstellen eines neuen Pflegeangebotes
Pflegerische
Betreuungsmaßnahmen
-
Gespräche
- Gedächtnistraining,
Biografiearbeit
- Beaufsichtigung des
Pflegebedürftigen
- Spezielle Beratung zur
Vermeidung von Risikosituationen, vorbeugende Übungen zur Stabilisierung der
Situation oder Bewältigung pflegerelevanter Situationen
- Begleitung beim
Spaziergang, zu Veranstaltungen, zu Verwandten/Bekannten, Arzt
- Unterstützung bei
Gestaltung des Alltags, bei Hobby und Spiel
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
-
Organisation und
Koordination sozialer Kontakte oder Dienstleistungen z.B: Fahrdienste,
Gartenpflege
- Unterstützung bei
administrativen Angelegenheiten, für die kein Betreuer/Bevollmächtigter
bestellt ist
Wollen Sie zuhause selber pflegen und sind unsicher, ob Sie richtig
pflegen, erhalten Sie auf Antrag eine Schulung bei Ihnen zuhause. Die
Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Schulung bis zu 2 Stunden. In
Ausnahmefällen auch länger.
Sind Sie als Pflegeperson krank, verhindert oder brauchen Sie Urlaub bzw.
Entlastung? Dann können Sie diese Leistung stundenweise (Sozialstation),
tageweise (Tagespflege) oder wochenweise (Kurzzeitpflege) in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungs- und Urlaubspflege setzt voraus, dass Sie bereits ein ½ Jahr
Ihre Angehörigen/Bekannten pflegen. Ein Antrag bei ihrer Pflegekasse ist
erforderlich.
Wir bieten Ihnen die stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8
Stunden pro Tag) an. Sie haben Anspruch auf 1612 € pro Jahr. Das Pflegegeld
wird nicht gekürzt und es wird nicht auf die Kurzzeitpflege angerechnet.
Zusätzlich können pro Jahr 806 € aus der Kurzzeitpflege auf die stundenweise
Verhinderungspflege übertragen werden, der Betrag erhöht sich dann auf 2418 €
jährlich bzw. 201,50 € monatlich.
nach § 37,3 SGB XI
Beratungsbesuche, wenn Sie die Pflege selbst durchführen.
Zur Entlastung für pflegende Angehörige bietet Ihnen unsere Tagespflege von
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Samstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und auf Wunsch an Feiertagen Pflege und Betreuung an. Unter Leitung einer
Fachkraft und Helfer/innen verbringen die Pflegebedürftigen den Tag in
Gesellschaft. Es werden Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee angeboten.
Es wird gemeinsam gekocht und es werden Beschäftigungen wie Spaziergänge,
hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Gymnastik und Spiele angeboten. Nach dem
Mittagessen besteht die Möglichkeit zu ruhen.
Ein Fahrdienst holt die Pflegebedürftigen auf Wunsch ab und bringt sie
wieder nach Hause.
Die Räume der Tagespflege befinden sich im Erdgeschoss des Seniorenzentrums
Dietenheim. Der Träger ist die Tagespflege Dietenheim GmbH, eine gemeinsame
Gesellschaft der Kath. Kirchengemeinde Hl. Kreuz Illerrieden und der Pflegeheim
GmbH Alb – Donau - Kreis.
Wenn die Mutter im Krankenhaus bzw. in Kur ist, bei Risikoschwangerschaft
oder bei besonderen Belastungen oder Notsituationen bieten wir ihnen in
Kooperation mit sieben anderen Sozialstationen an, ihren Haushalt und die
Betreuung und Erziehung von Kindern weiter zu führen.
Kostenlose Beratung durch die Einsatzleitung Tel.: 07305 / 956486
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: Familienpflege
Die folgenden Hilfen sind für alte, behinderte, kranke oder hilfsbedürftige
Menschen!
Diese Alltagshilfen ermöglichen wir Ihnen durch unsere Organisierte Nachbarschaftshilfe und unseren mobilen sozialen Hilfsdienst.
Ehrenamtliche oder freiwillig Engagierte helfen Ihnen, wo Sie einfache
Hilfen brauchen.
- Wohnungsversorgung bei Abwesenheit (Post, lüften, Blumen gießen)
- Essenszubereitung, kochen
- Einkauf von Lebensmittel/Haushaltswaren, Besorgungen
Schriftverkehr/Organisation
- Ordnung im Schrift- und Bankenverkehr
- Umgang mit Formularen, Behördengänge
- Besorgung von Geschenken
- Organisation/Catering eines Geburtstages
bei Abwesenheit von Angehörigen
Begriff der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrade
Die Neuen Kriterien im
Überblick
- Mobilität 10 %
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
- Verhaltensweisen und psychische Probleme 15 %
- Selbstversorgung 40%
- Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20%
- Gestaltung der Alltagslebens und sozialen Kontakten 15 %
Kombination von Geld – und
Sachleistung
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Der Pflegebedürftige kann die notwendigen Hilfen
nach seinen Bedürfnissen kombinieren. An die Entscheidung ist er 6 Monate
gebunden.
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Entlastungsleistungen
§ 45 b
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Alle Pflegebedürftigen erhalten 125 € monatlich
für
- Besondere Angebote der Betreuung wie „Mein Nachmittag“ oder Betreuung
zuhause oder hauswirtschaftliche Versorgung durch Sozialstation und Nachbarschaftshilfe
-
Tagespflege/Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege
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Kann bis zu 4 Wochen und bis zu einem Betrag von
1612 € beansprucht werden, wenn dies nicht ausreicht kann der Betrag der
Verhinderungspflege eingesetzt werden und bis zu 8 Wochen KZP ermöglicht
werden
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Verhinderung der
Pflegeperson
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Für die Dauer von bis zu 6 Wochen 1612 €
gibt es häusliche Verhinderungspflege zur Entlastung der Pflegeperson
Zusätzlich können 50% der Kurzzeitpflege auf die
Verhinderungspflege übertragen werden (806 €)
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Pflegehilfsmittel
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Hilfsmittel müssen vom Arzt über Rezept verordnet
und von der Pflegekasse genehmigt werden, Hilfsmittel sind: Pflegebett,
Nachtstuhl, Badewannenlifter, Patientenlifter usw.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie
Einmalhandschuhe, wieder- verwendbare
Bettschutzeinlagen, Einmalunterlagen usw. werden bis zu
40 € pro Monat ersetzt.
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Wohnumfeldverbesserung
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Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung gibt es bis zu 4000 €. Zum Beispiel: Verbreiterung
von Türen, Austausch von Badewanne in Dusche, Rampen, Haltegriffe
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Beratungsbesuche
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Wird die Pflege privat sichergestellt, werden bei
Pflegegrad I und II 2x jährlich, bei Stufe III 4x jährlich Beratungsbesuche durch
einen ambulanten Pflegedienst erforderlich
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Pflegepersonen
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Die Pflegekasse leistet Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
erwerbstätig ist.
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Möchten sie Ihre Bekannten oder
Angehörigen überraschen?
Alle Leistungen im Selbstzahlerbereich sind auch als Geschenkgutschein
zu bekommen.