Unsere Leistungen und Angebote

Unseren aktuellen Leistungskatalog und Preise finden Sie unter Downloads

Kostenlose Angebote

Wir führen einen Erstbesuch zur Ermittlung Ihrer persönlichen Pflegesituation durch
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der Pflegekasse übernommen)

Wir informieren Sie über Leistungen der Pflegeversicherung und Krankenkassen
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der Pflegekasse übernommen)
 
Wir stellen Ihnen eine Finanzierung auf und machen Ihnen ein unverbindliches Pflegeangebot
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der Pflegekasse übernommen)
 
Wir informieren Sie über unterstützende Leistungen wie Nachbarschaftshilfe oder Mobiler Sozialer Hilfsdienst
 
Wir beraten Sie auch telefonisch
 
Wir führen Kurse für Häusliche Pflege durch (Die Kosten übernimmt die Pflegekasse)
 
Wir führen Beratungsbesuche durch, laut Pflegeversicherungsgesetz, wenn Sie die Pflege selbst organisiert haben (Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse)
 
Wir führen Pflegeschulungen in der Häuslichkeit durch
(Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse)

Wir arbeiten mit der Hospizgruppe “Iller-Weihung“ 

zusammen siehe unten oder www.hospizgruppe-iw.de
  
Fachliche Beratung

  • in der Inkontinenzversorgung
  • bei der Auswahl von Hilfsmitteln 
  • zu Ernährungsfragen und bei Diabetes 
  • zu vorbeugenden Maßnahmen

 
Adressen von

  • Fußpflege
  • Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie 
  • Wohnraumberatung 
  • Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegeheime


erhalten sie bei uns

Begleitung auf dem letzten Lebensweg

Wir sind eine Gruppe speziell geschulter, ehrenamtlich arbeitender Frauen und Männer. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Schwerkranke und sterbende Menschen einfühlsam und mit Respekt zu begleiten.

Wenn Sie eine Hospizbegleitung wünschen, wird Sie zunächst unsere erfahrene Einsatzleitung besuchen. Bei diesem ersten unverbindlichen Gespräch werden alle Wünsche bezüglich der Hilfe besprochen.

Die HospizbegleiterInnen sind speziell für diesen Dienst ausgebildet und erhalten regelmäßige Schulungen und Fortbildungen.

Nach einem ersten Kennenlernen entscheidet der betroffene Mensch und seine Angehörigen über den Beginn der Begleitung. Während der ganzen Zeit  bleibt auch die Einsatzleitung Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Ziel ist es, die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten und Beistand in der Zeit des Abschiednehmens zu geben.

HospizbegleiterInnen sind für die PatienInnen da:

  • Wir schenken Ihnen Zeit und Aufmerksamkeit z.B. Gespräch, zuhören, vorlesen, Musik hören, Erinnerungen aufleben lassen, singen, beten, schweigen, sind offen für religiöse/ spirituelle Angebote….
  • Pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen werden von uns nicht übernommen, jedoch kleine Handreichungen wie: Essen und Trinken anreichen, Mund befeuchten, beruhigende Einreibungen und Erfrischungen
  • Nachtwachen sind bei Bedarf möglich
  • Wir halten uns an die Schweigepflicht und arbeiten unentgeltlich.

HospizbegleiterInnen entlasten und unterstützen die Angehörigen, Freunde und nahestehenden Personen

  • lösen sie am Krankenbett ab
  • geben Ihnen Zeit für eigene Bedürfnisse (Erholung, Erledigungen etc.)
  • hören zu
  • helfen beim Abschiednehmen

Die Hospizgruppe arbeitet eng mit anderen Sozialen Diensten zusammen, z.B. mit ambulanten Pflegediensten, Hausärzten, Brückenpflege, Palliativstationen…

Zum Angebot der Hospizgruppe Iller-Weihung gehört auch die Trauerbegleitung.

Trauercafe “ Wege“

jeweils am 2. Freitag im Monat in den Räumen der Sozialstation Iller-Weihung von

15 - 17 Uhr. Einzelbegleitung und Fahrdienst sind auf Wunsch möglich.

Kontakt Hospizgruppe Iller-Weihung:  Bettina Müller 0174-2006689/ b.mueller@sozialstation-iller-weihung.de

Wenn Sie unsere ehrenamtliche Arbeit unterstützen möchten, sind wir über eine Spende sehr dankbar.

Häusliche Pflege

  • Ganzkörperpflege / Baden / Duschen
  • Kleine Körperpflege / „Das etwas kleinere Programm“
  • Aus dem Bett oder ins Bett / An und Auskleiden
  • Hilfe beim „großen“ und „kleinen“ Geschäft
  • Lagerung im Bett oder Rollstuhl
  • Mobilisation / Fördern der Beweglichkeit
  • Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung

Hilfen beim Essen

  • Richten von Frühstück oder Abendessen
  • Essen eingeben
  • Verabreichen von Sondennahrung
  • Hilfe beim Kochen und bei der Hauswirtschaft
  • Zubereiten einer einfachen Mahlzeit
  • Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit (Frühstück oder Abendessen) oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
  • Anrichten und Tisch decken
  • Aufräumen und spülen auf die Mahlzeit bezogen
  • Kochen einer Mahlzeit
  • Einkaufen
  • Wohnungsreinigung und Wäschepflege
  • Bett beziehen
  • Beheizen

Erst-/Folgebesuch ( auch bei Entlastungsleistungen)

  •   Beginn der Erstellung einer Informationssammlung
  • Feststellung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfes
  • Information über das Leistungs- und Vergütungssystem
  • Beratung über Leistungen und Erstellen eines Pflegeangebotes
  • Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages
  • Beratung über Wohnraumanpassung und Hilfsmittel

Folgebesuch

  • Anpassung der Pflegeplanung
  • Beratung über Leistungen, Prophylaxen oder Wohnraumanpassung
  • Erstellen eines neuen Pflegeangebotes


Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Gespräche
  • Gedächtnistraining, Biografiearbeit
  • Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen
  • Spezielle Beratung zur Vermeidung von Risikosituationen, vorbeugende Übungen zur Stabilisierung der Situation oder Bewältigung pflegerelevanter Situationen
  • Begleitung beim Spaziergang, zu Veranstaltungen, zu Verwandten/Bekannten, Arzt
  • Unterstützung bei Gestaltung des Alltags, bei Hobby und Spiel

Organisation des Alltags und der Haushaltsführung

  • Organisation und Koordination sozialer Kontakte oder Dienstleistungen z.B: Fahrdienste, Gartenpflege
  • Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, für die kein Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist


Pflegeschulung in der Häuslichkeit

Wollen Sie zuhause selber pflegen und sind unsicher, ob Sie richtig pflegen, erhalten Sie auf Antrag eine Schulung bei Ihnen zuhause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Schulung bis zu 2 Stunden. In Ausnahmefällen auch länger.


Verhinderungs- oder Urlaubspflege

Sind Sie als Pflegeperson krank, verhindert oder brauchen Sie Urlaub bzw. Entlastung? Dann können Sie diese Leistung stundenweise (Sozialstation), tageweise (Tagespflege) oder wochenweise (Kurzzeitpflege) in Anspruch nehmen. Die Verhinderungs- und Urlaubspflege setzt voraus, dass Sie bereits ein ½ Jahr Ihre Angehörigen/Bekannten pflegen. Ein Antrag bei ihrer Pflegekasse ist erforderlich.

Wir bieten Ihnen die stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden pro Tag) an. Sie haben Anspruch auf 1612 € pro Jahr. Das Pflegegeld wird nicht gekürzt und es wird nicht auf die Kurzzeitpflege angerechnet. Zusätzlich können pro Jahr 806 € aus der Kurzzeitpflege auf die stundenweise Verhinderungspflege übertragen werden, der Betrag erhöht sich dann auf 2418 € jährlich bzw. 201,50 € monatlich.


Beratungseinsatz

nach § 37,3 SGB XI

Beratungsbesuche, wenn Sie die Pflege selbst durchführen.


Betreuungsnachmittag und Vormittag für vereinsamte und an Demenz erkrankte Menschen

Wir bieten Ihnen stundenweise Entlastung als pflegender Angehöriger oder ein Nachmittag in Gesellschaft mit anderen. Für vereinsamte und an Demenzerkrankte Menschen findet jeden Dienstag- und Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Dienstagvormittag von 9:15 Uhr bis 12:15 Uhr in unseren Räumen eine Betreuung statt. Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen unter Leitung einer Fachkraft gestalten den Nachmittag. Das Angebot reicht von Essen, Trinken, einfacher Gymnastik, Singen, Basteln, Spiele bis zu individueller Aktivierung.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Ab dem Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung, den Sie nicht ausbezahlt bekommen. Diesen Betrag können Sie für folgende Leistungen in Anspruch nehmen.

  • Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, Spaziergänge in der näheren Umgebung, Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten, Begleitung zum Friedhof
  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung der Tagestruktur
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag/Nachtrhythmus
  • Unterstützung bei Hobby und Spiel
  • Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten
  • Besorgen von Rezepten, Medikamenten
  • Serviceleistungen: Fingernagelpflege, Fußbad

Tagespflege in Dietenheim

Zur Entlastung für pflegende Angehörige bietet Ihnen unsere Tagespflege von Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Samstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und auf Wunsch an Feiertagen Pflege und Betreuung an. Unter Leitung einer Fachkraft und Helfer/innen verbringen die Pflegebedürftigen den Tag in Gesellschaft. Es werden Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee angeboten. Es wird gemeinsam gekocht und es werden Beschäftigungen wie Spaziergänge, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Gymnastik und Spiele angeboten. Nach dem Mittagessen besteht die Möglichkeit zu ruhen.

Ein Fahrdienst holt die Pflegebedürftigen auf Wunsch ab und bringt sie wieder nach Hause.

Die Räume der Tagespflege befinden sich im Erdgeschoss des Seniorenzentrums Dietenheim. Der Träger ist die Tagespflege Dietenheim GmbH, eine gemeinsame Gesellschaft der Kath. Kirchengemeinde Hl. Kreuz Illerrieden und der Pflegeheim GmbH Alb – Donau - Kreis.



Vitakt Hausnotruf
Vitakt Hausnotruf
Wenn Sie alleine sind und mehr Sicherheit wünschen, vermitteln wir Ihnen ein Hausnotrufgerät der Fa. Vitakt

Rund um die Uhr sind wir über die Telefonnummer 07306 / 96000 erreichbar.

Außerhalb den Bürozeiten werden alle Anrufe auf ein Handy umgeleitet und von einer Pflegefachkraft entgegen genommen. Bei pflegerischen Notfällen erhalten Sie von uns die notwendige Beratung und Hilfe.

Die Beratung am Telefon ist kostenlos. Bei Inanspruchnahme der Rufbereitschaft wird bei Pflegegrad 1 - 5 der Preis für das erbrachte Leistungspaket plus Zuschläge in Rechnung gestellt.

Sollten Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Kosten im Regelfall die Pflegekasse.

Behandlungspflege mit ärztlicher Verordnung

nach § 37 SGB V

  • Häusliche Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung oder statt Krankenhausaufenthalt, erhalten Sie über die Krankenkasse, wenn Sie alleine leben oder eine im Haushalt lebende Person diese nicht durchführen kann.
  • Bezahlung durch die Krankenkassen nach Genehmigung
  • Eigenanteil pro Verordnungsschein 10 € und 10% der Kosten des Hausbesuches für 28 Tage, außer bei Zuzahlungsbefreiung.


Familienpflege

Wenn die Mutter im Krankenhaus bzw. in Kur ist, bei Risikoschwangerschaft oder  bei besonderen Belastungen oder Notsituationen bieten wir ihnen in Kooperation mit sieben anderen Sozialstationen an, ihren Haushalt und die Betreuung und Erziehung von Kindern weiter zu führen.

Kostenlose Beratung durch die Einsatzleitung Tel.: 07305 / 956486

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: Familienpflege



Fördervereine

Die Fördergemeinschaften und Krankenpflegevereine der Kath. Sozialstation "Iller-Weihung" unterstützen die qualifizierte Arbeit der Sozialstation.

Bei folgenden Fördervereinen erhalten Mitglieder auf bestimmte Leistungen eine Ermäßigung.

Fördergemeinschaft Balzheim

Krankenpflegeverein Dietenheim

Krankenpflegeverein Regglisweiler

Fördergemeinschaft Illerrieden

Krankenpflegeverein Hüttisheim

Franziskusverein Oberkirchberg

Krankenpflegeverein Altheim

Krankenpflegeverein Steinberg


Fördergemeinschaft Dorndorf

Pflegehilfsmittel

  • Sind mit einem Rezept über Sanitätshäuser zu beziehen.
  • Rollstühle und ggf. andere Hilfsmittel können in den Sanitätshäusern ausgeliehen werden.
  • Notfallmäßig kann über uns ein Nachtstuhl ausgeliehen werden.

Täglich stehen 6 Gerichte auf unserem Speiseplan zur Auswahl und können zusätzlich um Salat, Dessert oder Nachmittagskuchen ergänzt werden. Neben Feinschmecker-Menüs und der kleinen Mahlzeit gibt es täglich auch ein Kostformangebot mit Informationen für Diabetiker und die Leichte Vollkost.

Das Essen wird direkt in einem Spezial-Fahrzeug mit Ofen auf der Fahrt zum Kunden gekocht und zur Mittagszeit zwischen 10:00-13:00 Uhr garantiert heiß nach Hause geliefert; frischer Geschmack & vitaminschonende Garung inklusive. Wenn Sie bei Lieferung noch nicht essen möchten, können Sie eine Warmhaltebox erwerben.

Sie können sich auch kurzfristig entscheiden:

Zu- & Abbestellungen sind telefonisch werktags bis 18 Uhr für den folgenden Werktag möglich. Sie entscheiden selbst, wie oft Sie ein Essen geliefert haben möchten, gerne auch nur an einzelnen Tagen.

Wir arbeiten eng mit der Küche apetito zusammen, die bereits 60 Jahre Kocherfahrung hat. Neben dem Kochen, organisiert apetito auch in unserem Auftrag die Buchhaltung, Kundenbetreuung und Auslieferung.

Wöchentliche Lieferung tiefkühlfrischer Menüs

Sie wählen aus dem bebilderten Katalog „Menü à la carte" ihre Wunschmenüs für eine ganze Woche. Er bietet über 200 leckere Menüs, herzhafte Suppen und feine Desserts. Sie haben mmer einen Vorrat und können ihre Menüauswahl zu jeder Zeit selbst wählen und genießen.
Die tiefkühlfrischen Menüs sind dabei im Handumdrehen zubereitet und garantieren den bestmöglichen Erhalt von Vitaminen und Nährstoffen. Den Katalog und die Preisliste finden Sie in unserem Downloadbereich.

apetito Menukarte Muster
apetito Menukarte Muster

Beratung & Bestellung werktags 8:00-18:00 Uhr

Telefon: 0731 20 64 30 92

E-Mail: menueservice@apetito.de

Onlineshop: www.ihr-menueservice.de/menueservice/illerweihung

Alltagshilfen aller Art

Die folgenden Hilfen sind für alte, behinderte, kranke oder hilfsbedürftige Menschen!
Diese Alltagshilfen ermöglichen wir Ihnen durch unsere Organisierte Nachbarschaftshilfe und unseren  mobilen sozialen Hilfsdienst.
Ehrenamtliche oder freiwillig Engagierte helfen Ihnen, wo Sie einfache Hilfen brauchen.

Haushalt / Garten / Einkauf / Tiere

  • Einfache Wohnungsreinigung, Fenster putzen
  • Frühjahrsputz, Vorhänge waschen oder Gefriere abtauen
  • Wohnungsversorgung bei Abwesenheit (Post, lüften, Blumen gießen)
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Essenszubereitung, kochen
  • Gartenpflege wie Rasen mähen, abräumen, umgraben, ernten
  • Einkauf von Lebensmittel/Haushaltswaren, Besorgungen
  • Kehrwoche, Straße kehren
  • Tiere versorgen, Hund ausführen

Kleine Hausmeistertätigkeiten

wie Glühbirne wechseln, Batterien wechseln, Möbel umräumen, Möbel auf/abbauen

Schriftverkehr/Organisation

  • Ordnung im Schrift- und Bankenverkehr
  • Umgang mit Formularen, Behördengänge
  • Besorgung von Geschenken
  • Organisation/Catering eines Geburtstages


Begleitung/Beaufsichtigung

  • Begleitung/Fahrdienste zum Arzt, Krankengymnastik usw.
  • Begleitung beim Ausgehen zu Theater oder Konzerten
  • Begleitung beim Einkauf von Bekleidung oder Einrichtungsgegenständen
  • Begleitung beim Spaziergang
  • Begleitung  zum Besuch des Gottesdienstes
  • Vorlesen, Spiele machen, Gespräche usw.
  • Hausaufgabenbetreuung bei Schülern

Betreuung zu Hause

  • zu Ihrer Entlastung als Angehörige oder Eltern
  • stundenweise und auch nachts, auch bei Sterbenden
  • oder Kinderbetreuung - bei behinderten Kindern


Zusätzliche Hilfestellungen

  • nur im Zusammenhang mit Leistungen der Behandlungspflege oder Pflegeversicherung

  • Leistungen, die in den Paketen der Pflegeversicherung oder der Krankenkasse nicht beinhaltet sind
  • Rollläden(Wohnung) hochziehen, lüften
  • Strümpfe, Socken, Hose, Schuhe anziehen/ausziehen
  • Fußbad
  • Fingernagelpflege
  • kleine Tiere füttern
  • Blumen gießen im Haus
  • Haare frisieren, flechten


Leistungen nach individuellen Wünschen

  • Wohlfühlbad, Duschen mit Hautpflege, Haare waschen und föhnen
  • Haarwäsche, Haare eindrehen
  • Finger/Fußnägel lackieren
  • Fußbad, Teilpflege
  • Einkauf
  • Haushaltsreinigung
  • Nachtstuhl leeren
  • Versorgung der Wohnung bei Abwesenheit


Kontroll- / Blitzbesuch

bei Abwesenheit von Angehörigen


Merkblatt zur Pflegeversicherung

Begriff der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrade

Die Neuen Kriterien im Überblick

  1. Mobilität 10 %
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
  3. Verhaltensweisen und psychische Probleme 15 %
  4. Selbstversorgung 40%
  5. Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20%
  6. Gestaltung der Alltagslebens und sozialen Kontakten 15 %


Pflegeleistungen

Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag

ambulant ambulant ambulant (zweckgebunden) vollstationär
PG1 --- --- 125 € 125 €
PG 2 316 € 689 € 125 € 770 €
PG 3 545 € 1298 € 125 € 1262 €
PG 4 728 € 1612 € 125 € 1775 €
PG 5 901 € 1995 € 125 € 2005 €

Kombination von Geld – und Sachleistung

Der Pflegebedürftige kann die notwendigen Hilfen nach seinen Bedürfnissen kombinieren. An die Entscheidung ist er 6 Monate gebunden.

Entlastungsleistungen

§ 45 b

Alle Pflegebedürftigen erhalten 125 € monatlich für

- Besondere Angebote der Betreuung wie „Mein Nachmittag“  oder Betreuung zuhause oder hauswirtschaftliche Versorgung durch  Sozialstation und Nachbarschaftshilfe

- Tagespflege/Nachtpflege

-  Kurzzeitpflege

 

Kurzzeitpflege

Kann bis zu 4 Wochen und bis zu einem Betrag von 1612 € beansprucht werden, wenn dies nicht ausreicht kann der Betrag der Verhinderungspflege eingesetzt werden und bis zu 8 Wochen KZP ermöglicht werden

Verhinderung der

Pflegeperson

Für die Dauer von bis zu 6 Wochen 1612 €  gibt es häusliche Verhinderungspflege zur Entlastung der Pflegeperson

Zusätzlich können 50% der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden (806 €)

Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel müssen vom Arzt über Rezept verordnet und von der Pflegekasse genehmigt werden, Hilfsmittel sind: Pflegebett, Nachtstuhl, Badewannenlifter, Patientenlifter usw.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, wieder- verwendbare Bettschutzeinlagen, Einmalunterlagen usw. werden bis zu
40 € pro Monat ersetzt.

Wohnumfeldverbesserung

Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung gibt es bis zu 4000 €. Zum Beispiel: Verbreiterung von Türen, Austausch von Badewanne in Dusche, Rampen, Haltegriffe

Beratungsbesuche

Wird die Pflege privat sichergestellt, werden bei Pflegegrad I und II 2x jährlich, bei Stufe III 4x jährlich Beratungsbesuche durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich

Pflegepersonen

Die Pflegekasse leistet Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.


Brauchen sie ein besonderes Geschenk?

Möchten sie Ihre Bekannten oder Angehörigen überraschen?

Alle Leistungen im Selbstzahlerbereich sind auch als Geschenkgutschein zu bekommen.

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